Wenn du selbst Motivation, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit mitbringst, bist du bereits auf gutem Kurs! Freitextsuche. (3) Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme kann zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung auch allgemeinbildende Fächer enthalten und auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses vorbereiten. Am besten mit dem BvB-Bewilligungsbescheid zur Krankenkasse gehen und dort vor Ort alles regeln. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Kurzarbeit: Rechte und Pflichten / 2 Überstunden während der Kurzarbeit? Unter einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist eine Bildungsmaßnahme zu verstehen, die den Versicherten auf eine Berufsausbildung vorbereiten sollen oder auch als eine berufliche Eingliederung dienen. Für diese Förderung gelten eigenständige Bedarfssätze Hilfeforum zu den Themen: Hartz 4, Arbeitslosengeld und Grundsicherung. BvB wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Filter einblenden ausblenden. Vom Grundprinzip her werden auf das Ausbildungsgeld die Richtlinien für die Berufsausbildungsbeihilfe sowie die Bedarfe nach dem BAföG angewandt und das Ausbildungsgeld wird ebenfalls in der Regel nur für die erste Berufsausbildung geleistet. Lebensjahres als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Viele Ju-gendliche wollen nach Beendigung der Schulzeit zunächst einmal eine Pause machen und Geld verdienen, bevor sie ihre Ausbildung fortsetzen, etwa um einen längeren Urlaub oder größere Investitio-nen finanzieren zu können. [3] Für diese Förderung gelten eigenständige Bedarfssätze[4] und zum Teil erleichterte Voraussetzungen. Bei der Zweitförderung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. B. Bürgern aus der EU oder auch Asylberechtigten ohne Einschränkungen bzw. Ohne Erfolg. Doch auch hier kann die Ausländerbehörde den Wechsel in das Sozialgesetzbuch verweigern. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist dem Besuch einer Schule gleichgestellt; sie zählt zu den Anrechnungszeiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Zeiten einer allgemeinbildenden Schulausbildung werden ab Vollendung des 17. Du hast an 3 bis 4 Tagen pro Woche Schulunterricht, an den restlichen 1 bis 2 Tagen sammelst Du Praxiserfahrungen in verschiedenen Betrieben. Für "Flüchtlinge", die nicht über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen, gelten Einschränkungen: Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und nach dem Bedarfsprinzip berechnet. Jedoch verzweifle ich an der Bewerbung. 4 SGB VI gleich. B. Vorbereitungslehrgänge für den späteren Erwerb des qualifizierten Schulabschlusses oder Lehrgänge bzw. Wir helfen Dir dabei, Deinen Weg in Deine berufliche Zukunft zu finden. Mit den hier präsentierten Informationen erhält man zudem die Möglichkeit, bereits vorher grob zu planen, ob und in welcher Höhe man mit dieser Leistung rechnen kann. Sie soll Auszubildenden oder Personen, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) absolvieren, finanziell unter die Arme greifen. Auf ALG II besteht leider kein Anspruch. Januar 2020 gilt ein Mindestlohn für Auszubildende in tariflich nicht gebundenen Betrieben. mittlere Unternehmen können nun – unter bestimmten Voraussetzungen – für Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI inkl. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) 1232 Ergebnisse gefunden. Sie richtet sich an junge Menschen, die noch keine Ausbildung angefangen haben. Aus diesem Grund sollte sich jeder, der eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in einem anderen Ort absolvieren möchte, mit der Berufsausbildungsbeihilfe beschäftigen. Sehr geehrter Herr XXX, Über die Bundesagentur für Arbeit habe ich erfahren das es bei ihnen möglich ist eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme durch zu führen als ich von der Bildungsmaßnahme gehört habe, weckte das meine interesse sehr. BAB steht für Berufsausbildungsbeihilfe. Auch die Teilnahme einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist als Schulausbildung anzusehen. Bei diesen Zeiten handelt es sich um sogenannte unbewertete Anrechnungszeiten, da diesen Zeiten bei der Rentenberechnung keine Entgeltpunkte gutgeschrieben werden. einen entsprechenden Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben. Kurzarbeit: Rechte und Pflichten / 3 Urlaub während der Kurzarbeit, Urlaub: Urlaubsvergütung und Urlaubsabgeltung / 2.3 Berechnungsbeispiele, Urlaub: Berechnung, Teilzeit, Sonderfälle / 2 Grundregeln, Entgeltfortzahlung / 2 Dauer des Anspruchs: 6-Wochenfrist, Kurzarbeit: Rechte und Pflichten / 4 Feiertage während der Kurzarbeit, Kurzarbeit: Rechte und Pflichten / 5 Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit, Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge, Student: Ausnahmeregelungen bei Überschreiten der 20-Stunden-Grenze, Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.1 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale, Kurzfristige Beschäftigung / 4.2 Zeitgrenze von 90 Kalendertagen, Elternzeit: Teilzeitarbeit während der Elternzeit, Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit. Unter einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist eine Bildungsmaßnahme zu verstehen, die den Versicherten auf eine Berufsausbildung vorbereiten sollen oder auch als eine berufliche Eingliederung dienen. Sie wollen mehr? Lebensjahres geleistet. Anwenden. das Auswahlverfahren, bei dem durch eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt ermittelt wird, für welche Art der Ausbildung sich der Teilnehmer überhaupt eignet. Ist dieser Anspruch nach § 48 Abs. Verwandt. Das Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III wird von der Agentur für Arbeit für behinderte Menschen gezahlt, die kein Übergangsgeld erhalten. einen vergleichbaren Abschluss erwerbe… Seite 3 von 3. Wenn das nicht klappt: er hatte mal Krebs und müsste eigentlich dringend zur Nachsorge. Ein laufender Einstieg ist möglich. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird auch an junge Menschen gezahlt, die zunächst durch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme auf eine Ausbildung vorbereitet werden, oder die im Rahmen einer solchen Maßnahme den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses anstreben. Eine zweite Förderung ist dann möglich, wenn zu erwarten ist, dass eine dauerhafte berufliche Eingliederung auf andere Weise nicht erreicht werden kann und die Eingliederung durch eine zweite Berufsausbildung erreicht wird. [1], Auszubildende in einer Berufsausbildung sind förderungsberechtigt, wenn sie, Die Zeitvorgabe zur Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte gilt nicht für Auszubildende, die volljährig, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren, mit mindestens einem Kind zusammenleben oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die elterliche Wohnung verwiesen werden können.[1]. Die Reha-Ausbildung im CJD Ilmenau ist die perfekte Chance für alle jungen Menschen mit Behinderungserfahrungen, die vor einer Berufswahlentscheidung stehen. Die Einstiegsqualifizierung ist eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. 4 Satz 2 SGB VI). Unser ABC klärt euch kurz und bündig über Begriffe rund ums Thema Ausbildung auf. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme steht einer Schulausbildung gem. Viele Schulabgänger wissen eigentlich gar nicht so genau, was sie werden sollen. (4) Betriebliche Praktika können abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf in angemessenem Umfang vorgesehen werden. Dies ist z. Sozialversicherung: Die Ausbildungsanrechnungszeiten sind in § 58 Abs. Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme steht einer Schulausbildung gem. In der Regel dauert eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme bis zu einem Jahr. Doch viele Betriebe stecken derzeit Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sind nicht zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt, weder bei der Berufsvorbereitung noch bei der Berufsausbildung. Nun zu … Privatkr.versichert? Meine Krankenversicherung in Deutschland (AOK) hat mir jedoch mitgeteilt, dass ich mich trotz meines Auslandaufenthalts in Deutschland freiwillig verischern muss und das dies rund 160€ im Monat kostet. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnen und. Andere Jugendliche wollen im Rahmen eines Nebenjobs etwas dazuverdienen. B. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer) einer inländischen betrieblichen Berufsausbildung gleichwertig ist. Grundsicherung - Sozialhilfe. Sprach- und Integrationskurs: Ein Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht, allerdings kann gem. Hier finden Sie Infos und Anbieter zur Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit (BvB) Ziel der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Reha (BvB-Reha) ist es, jungen Menschen mit Behinderungserfahrungen die Möglichkeit zu geben, sich umfassend über Berufsinhalte zu informieren und sich in unterschiedlichen Arbeitsfeldern auszuprobieren. Hier können sich Behördenmitarbeiter untereinander zu den Hartz IV Themen wie ALG II und Sozialhilfe oder auch zum Arbeitslosengeld austauschen. Seit der Neuregelung der Bewertung von Schul- und Hochschulzeiten in der Rentenversicherung zählen hierzu neben den Fachschulausbildungen auch die Zeiten für die … Ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung. Dabei zählen zunächst die am weitesten zurückliegenden Zeiten als Anrechnungszeiten. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB-Reha) öffentlich gefördert „Mit dem Abschluss nimmt mich doch sowieso keiner!“ Wir wollen das ändern! Kein Problem! SGB III. § 58 Abs. Bis zum Jahr 2004 wurden die Zeiten der Schulausbildung noch mit 75 Prozent des berechneten Wertes der Gesamtleistungsbewertung bewertet, wobei sich pro Jahr ein Wert von höchstens 0,75 Entg… B. Berufsausbildung) führen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Aus der Tatsache, dass Tochter an einer berufs­vor­be­rei­tenden Maßnahme teilnehme, lasse sich keine Sonder­stellung ableiten, so das Gericht. dringende Hilfe bei der Anwendung für die Sprachtherapie . Sie erhalten in diesen Fällen grundsätzlich (weiterhin) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem. Zählt das denn als Schul-oder Berufsausbildung, dass er dann wieder in die Versicherung aufgenommen wird? § 9 Zur freiwilligen Versicherung ist grundsätzlich jeder be-rechtigt, der das 16. tikum oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen). Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft. ich bin vor kurzen 23 geworden und habe von der AOK einen brief bekommen das ich mich umbedingt Krankenversichern sollte, sonst wird es sehr teuer für mich. 6 G v. 18.1.2021 I 2, § 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit, § 7 Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, § 9a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern, Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen, § 23 Vorleistungspflicht der Arbeitsförderung, Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige, § 28 Sonstige versicherungsfreie Personen, Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag, § 28a Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag, § 31a Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung, § 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung, § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden, § 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber, § 39a Frühzeitige Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung, § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget, § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, § 46 Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen, Übergang von der Schule in die Berufsausbildung, § 51 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, § 52 Förderungsberechtigte junge Menschen, § 53 Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, § 60 Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung, § 61 Bedarf für den Lebensunterhalt bei Berufsausbildung, § 62 Bedarf für den Lebensunterhalt bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, § 65 Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform, § 68 Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe, § 70 Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose, § 73 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen, § 75 Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75a Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 82 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, § 86 Kosten für auswärtige Unterbringung und für Verpflegung, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, § 90 Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen, § 91 Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses, § 92 Förderungsausschluss und Rückzahlung, § 100 Kurzarbeitergeld bei Arbeitskämpfen, § 103 Kurzarbeitergeld für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, § 106a Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, § 108 Verfügung über das Kurzarbeitergeld, § 111a Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld, Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, § 120 Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld, § 121 Übergangsgeld ohne Vorbeschäftigungszeit, § 123 Ausbildungsgeld bei Berufsausbildung und Unterstützter Beschäftigung, § 124 Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung, § 125 Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches, § 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung, Befristete Leistungen und innovative Ansätze, § 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung, § 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege, § 133 Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen im Gerüstbauerhandwerk, § 137 Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit, § 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung, § 146 Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, § 150 Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen, Minderung des Arbeitslosengeldes, Zusammentreffen des Anspruchs mit sonstigem Einkommen und Ruhen des Anspruchs, § 156 Ruhen des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen, § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung, § 158 Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung, Verordnungsermächtigung und Anordnungsermächtigung, § 170 Verfügungen über das Arbeitsentgelt, § 172 Datenaustausch und Datenübermittlung, Ergänzende Regelungen zur Sozialversicherung, § 173 Übernahme und Erstattung von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, § 174 Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, § 175 Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis, § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, § 185 Vergabespezifisches Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, Statistiken, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berichterstattung, § 281 Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung, § 282b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung durch die Bundesagentur, § 283 Arbeitsmarktberichterstattung, Weisungsrecht, Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen, Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern, § 284 Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten, § 287 Gebühren für die Durchführung der Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer, § 288 Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung, § 292 Auslandsvermittlung, Anwerbung aus dem Ausland, § 296 Vermittlungsvertrag zwischen Vermittlern und Arbeitsuchenden, § 296a Vergütungen bei Ausbildungsvermittlung, § 310 Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 311 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit, § 312a Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts, § 315 Allgemeine Auskunftspflicht Dritter, § 316 Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld, § 317 Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und Wintergeld, § 318 Auskunftspflicht bei Maßnahmen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, § 320 Berechnungs-, Auszahlungs-, Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten, § 326 Ausschlußfrist für Gesamtabrechnung, § 329 Einkommensberechnung in besonderen Fällen, § 330 Sonderregelungen für die Aufhebung von Verwaltungsakten, § 335 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, § 342 Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter, § 344 Sonderregelungen für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter, § 345 Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherungspflichtiger, § 345b Beitragspflichtige Einnahmen bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag, § 347 Beitragstragung bei sonstigen Versicherten, § 349 Beitragszahlung für sonstige Versicherungspflichtige, § 349a Beitragstragung und Beitragszahlung bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag, § 350 Meldungen der Sozialversicherungsträger, Verordnungsermächtigung, Anordnungsermächtigung und Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften, § 353 Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften, § 359 Einzug und Weiterleitung der Umlage, § 376 Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen, § 377 Berufung und Abberufung der Mitglieder, § 382 Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder, § 383 Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit, § 384 Geschäftsführung der Regionaldirektionen, § 385 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, § 388 Ernennung der Beamtinnen und Beamten, § 389 Anstellungsverhältnisse oberster Führungskräfte, § 390 Außertarifliche Arbeitsbedingungen und Vergütungen, § 394 Verarbeitung von Sozialdaten durch die Bundesagentur, § 395 Datenübermittlung an Dritte; Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen, § 396 Kennzeichnungs- und Maßregelungsverbot, § 398 Datenübermittlung durch beauftragte Dritte, § 405 Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung, Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, § 408 Besondere Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze, Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben, § 417 Sonderregelung zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, § 418 Tragung der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, § 420 Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, § 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen, § 421a Arbeiten in Maßnahmen des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrations­maßnahmen, § 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland, § 421c Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit, § 421d Vorübergehende Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld, § 421e Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union, § 422 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts in das Sozialgesetzbuch, § 425 Übergang von der Beitrags- zur Versicherungspflicht, § 427a Gleichstellung von Mutterschaftszeiten, § 428 Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen, Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen, § 434 Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, § 435 Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat, § 436 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, § 437 Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, § 439 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 440 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, § 441 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, § 443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, § 444 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, § 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung, § 445 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungs­gesetzes, § 445a Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes, § 446 Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften, § 447 Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung, § 448 Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern, § 449 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, § 450 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung, § 451 Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.